Das Bild zeigt die dreifarbige „Trikolore“ der französische Flagge mit dem Titel des Eintrages

Champagner & Crémant kurz erklärt

Der Name des edelsten aller Getränke, des „Champagner“, ist geschützt und darf nur für Schaumwein verwendet werden, der aus dem französischen Weinbaugebiet Champagne stammt. Aber nicht nur regionale Vorgaben müssen eingehalten werden, denn alle Schritte der Herstellung, von der Traube bis hin zum fertigen Champagner, sind nach strengen Regeln festgelegt und werden kontrolliert.

Doch Frankreich bietet andere perlende Schätze: Es wird auch noch in anderen Weinbauregionen Schaumwein erzeugt. Der bemerkenswerteste unter ihnen ist der Crémant, der ebenbürtige Bruder des Champagner.

Kurz gesagt: Es ist hauptsächlich die Herkunft, die den Crémant vom Champagner unterscheidet.

Es gibt nämlich acht Anbaugebiete für Crémant mit geschützter Herkunftsbezeichnung. Acht Regionen, in denen das Terroir seinen eigenen Charakter hat, wo die Böden und das Klima äußerst kontrastreich sind – dies ermöglicht eine Vielfalt des Crémants. Es handelt sich um den Crémant d’Alsace aus dem Elsass, Crémant de Bordeaux aus dem Bordeaux, Crémant de Bourgogne aus dem Burgund, Crémant de Die, Crémant de Limoux aus dem Languedoc, Crémant du Jura aus dem Jura, Crémant de Loire aus dem Gebiet der Loire und Crémant de Savoie .Wie bei der Champagner-Herstellung gibt es hier definierte und überprüfte Vorgaben.

Ein weiterer entscheidender Unterschied zur Champagner-Herstellung besteht in der kürzeren Mindestlagerzeit von neun Monaten für die zweite Flaschengärung der »Méthode traditionnelle« (15 Monate beim Champagner) und den jeweiligen Rebsorten. Wird Champagner zu 99% aus den Sorten Chardonnay, Pinot Noir und Meunier hergestellt, kommen für den Crémant – je nach Region – auch viele andere Rebsorten zum Einsatz. Weitere Infos findest du hier

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